Hier finden Sie aktuelle Meldungen rund um den Außenhandel

 

Irak – Vermeiden Sie Fehler, denn das Konsulat lehnt korrigierte Ursprungszeugnisse ab

Der DIHK berichtet, dass das irakische Konsulat in Berlin wiederholt die Legalisierung nachträglich korrigierter bzw. neu ausgefertigter Ursprungszeugnisse abgelehnt hat. Selbst bei kleineren Fehlern wie z.B.

Ø  einem Zahlendreher bei der Akkreditivnummer oder

Ø  minimalen Gewichtsabweichungen auf dem Ursprungszeugnis vom tatsächlichen Gewicht

Das Konsulat verweigert in diesen Fällen sowohl die nachträgliche Korrektur als auch die komplette Neuausfertigung eines Ursprungszeugnisses, wenn dieselbe Ware, für die bereits früher ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde, betroffen ist.

Hintergrund sind laut Angaben des Konsulats die strengen Vorgaben der irakischen Regierung.

Meine Empfehlung:

Sind Rechnungen oder Ursprungszeugnisse vom irakischen Konsulat zu legalisieren überprüfen Sie diese vorab im 4-Augen Prinzip. Vergleichen Sie alle Angaben mit den übrigen Dokumenten. Im Falle von Akkreditivgeschäften sollten Sie die zu legalisierenden Dokumente vorab von der Bank überprüfen lassen. So stellen Sie sicher, dass keine nachträglichen Änderungen erforderlich sind und ersparen sich Probleme bei der Einfuhr Ihrer Waren. Im Fall eines Akkreditivs ist die Sicherheit Ihrer Zahlung durch vorab geprüfte Dokumente nicht gefährdet.